Klassifiziert nach EN149:2001 + A1:2009 FFP2 (neuster Stand)
Mindestens 99% Schutz vor giftigen Stoffen sowie vor Tröpfchenaerosolen, krebserzeugenden Enzymen oder Mikroorganismen (Bakterien, Pilze und deren Sporen)
– Biohazards, Bakterien, Viren nach BioSto_V. RG 2
– Schutz vor giftigen Stäuben (z.B. Kalziumoxid, Betonstaub, Granit, Silikon, Natrium, Zinkoxidrauch etc.)
– Grenzwert AGW: 10-Fach
Bitte beachten Sie, dass die Formgebung der Masken minimal vom Bild abweichen kann. Da diese aus verschiedenen Produktionen stammen. Funktion und Qualität ist allerdings identisch!